Theaterpädagogik
Theater Paderborn
Westfälische Kammerspiele

AGB 

Theater Paderborn - Westf. Kammerspiele GmbH


1. Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen dem Theater Paderborn - Westfälische Kammerspiele GmbH und den Theaterbesucherinnen und Theaterbesuchern (im Folgenden vereinfacht einheitlich „Kunden“ genannt) und sind Bestandteil jedes Vertrags zwischen ihnen. Für Rechtsgeschäfte zwischen dem Theater Paderborn - Westfälische Kammerspiele GmbH und den Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Veranstaltungen des Theater Paderborn - Westfälische Kammerspiele GmbH als auch für Gastspiele und Konzerte, sowie Sonderveranstaltungen im Programm des Theaters.


2. Eintrittspreise und Ermäßigungen 


Die Kartenpreise, Ermäßigungen und Gebühren sind insbesondere aus dem Spielzeitheft, dem Internet und/oder per Aushang an der Theaterkasse ersichtlich. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. 

Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen nur gegen Vorlage eines entsprechend gütigen Nachweises gewährt. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen. 
Erwerber von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet, auf Anfrage des Einlasspersonals beim Vorstellungsbesuch die Berechtigung für den Ermäßigungsanspruch nachzuweisen. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist das Theater Paderborn berechtigt,  den Differenzbetrag zu erheben oder gegebenenfalls den Einlass zu verwehren. 


3. Kartenverkauf


3.1 Allgemein

Eintrittskarten können an der Theaterkasse und über das Internet im Onlineshop des Theaters erworben werden. Die Abendkasse öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. An der Abendkasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die Vorstellungen des selbigen Tages verkauft. Es findet grundsätzlich kein Vorverkauf für andere Veranstaltungen an der Abendkasse statt. Die Abendkasse schließt mit Vorstellungsbeginn.


3.2 Kartenverkauf  

Der allgemeine Vorverkauf beginnt in der Regel am 20. eines Monats für den übernächsten Monat. Ausgenommen sind Sonntage, Montage und Feiertage, dann ist der nächste Werktag der Vorverkaufsbeginn. Für Vorstellungen zu Weihnachten und Silvester, für Gastspiele und Sonderveranstaltungen gelten besondere Regelungen und ggf. Sonderpreise. 


3.3 Reservierungen/Kartenabholung

Schriftliche (per Post oder E-Mail) und telefonische Kartenbestellungen sind frühestens zum Beginn des Vorverkaufs möglich. Reservierte Karten müssen innerhalb von 8 Tagen (nach Eingang der Bestellung)  abgeholt werden. Sofern eine Option für den Erwerb von Eintrittskarten eingeräumt wurde (Reservierung), verfällt diese ersatzlos, wenn sie nicht innerhalb der vereinbarten Reservierungsfrist wahrgenommen wird. Bezahlte Karten können bis Vorstellungsbeginn an der Theaterkasse abgeholt werden, danach werden die Karten beim Einlass hinterlegt. Bei Nicht-Abholung der Karten besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückzahlung des Kaufpreises. Reservierungen zur Abendkasse sind nicht möglich. Wird ausnahmsweise eine Zusendung der Eintrittskarten gegen Rechnung vereinbart, erhebt das Theater zusätzlich zum Kaufpreis eine Versandkostenpauschale. Die Eintrittskarten werden dem Kunden erst nach vollständigem Zahlungseingang und auf dessen Gefahr zugeschickt, d.h. der Kunde haftet für den Verlust/die Nichtzustellung. Die erhaltenen Eintrittskarten sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen; Reklamationen sind dem Theater unverzüglich schriftlich mitzuteilen.


3.4 Online-Tickets

Hier gelten die Geschäftsbedingungen des Theaters Paderborn und des Ticketdienstleisters Reservix GmbH.


3.5 Gutscheine

Es gelten die Bestimmungen des § 195 BGB.


3.6 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt

Der Kaufpreis wird bei Abholung der Karten, beim Online-Kauf mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Kunden- und Auftragsnummer zur Zahlung fällig. Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters. Wertgutscheine können an der Theaterkasse oder online eingelöst werden.


4. Abonnementbedingungen


4.1 Allgemeines 

Abonnenten:innen (im Folgenden als Abonnent bezeichnet) erhalten bei ausgewählten Abonnements bei allen Vorstellungen einen festen, reservierten Platz, der auf dem Abonnementausweis angegeben ist. In den Fällen, in denen produktionsbezogen die festen Sitzplätze nicht zur Verfügung stehen, besteht der Anspruch auf den festgelegten Sitzplatz nicht. Das Theater Paderborn - Westfälische Kammerspiele GmbH ist in diesem Fall berechtigt, den Abonnenten entsprechend seiner gebuchten Platzgruppe auf einen anderen Platz umzusetzen. Termin- und/oder Stückänderungen bleiben vorbehalten. In allen Fällen wird der Abonnent schnellstmöglich verständigt und hat die Möglichkeit des Tausches in einen anderen Termin des Stückes. Das Abonnement wird grundsätzlich für eine Spielzeit abgeschlossen. Es verlängert sich automatisch zu den vom Theater Paderborn - Westfälische Kammerspiele GmbH festgelegten Eintrittspreisen, wenn es nicht bis zum 31. Mai des Kalenderjahres formlos schriftlich gekündigt wird. Änderungswünsche für folgende Spielzeiten können nur bis zum 10. Juni eines Jahres, nicht aber während der laufenden Spielzeit berücksichtigt werden. Eine außerordentliche Kündigung ist nicht möglich. Neueinschreibungen für ein Abonnement  sind ab Mitte Juni für die folgende Spielzeit möglich. 


4.2 Preise und Zahlungsmodalitäten

Für das Große Haus des Theater Paderborn - Westfälische Kammerspiele GmbH stehen verschiedene Abonnement-Ringe zur Auswahl. Die verschiedenen Varianten von angebotenen Abonnements und ihre konkrete Ausgestaltung (Preise, Termine, angebotene Vorstellungen usw.) werden in den Abonnement-Flyern, Spielzeitheften und im Internet veröffentlicht. Der Abonnent hat die Wahl, den Abonnementpreis durch SEPA-Lastschriftverfahren oder nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Entscheidet sich der Abonnent für die Bezahlung nach Erhalt der Rechnung, so ist der gesamte Abonnementpreis zu der in der Rechnung angegebenen Fälligkeit zu überweisen. Kommt ein Abonnent aus von ihm zu vertretenden Gründen mit der Zahlung in Verzug, wird der reservierte Platz zunächst gesperrt. Wird der Preis für das Abonnement nicht bis zu einem Tag vor der ersten Premiere der neuen Spielzeit gezahlt, wird der Abonnent-Platz für alle Vorstellungen wieder zum Verkauf freigegeben. Der Abonnementausweis wird rechtzeitig zu Beginn der Spielzeit verschickt. Bei Verlust des Ausweises erhalten die Abonnenten gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 2,- € einen Ersatzausweis.


4.3 Abonnement Tausch

Ist ein Abonnent aus zwingenden Gründen verhindert, eine Vorstellung zu besuchen, kann er gegen Vorlage des Abonnementausweises an der Theaterkasse einen Umtauschschein erhalten. Der Tausch muss spätestens zwei Werktage vor der Vorstellung erfolgen und ist maximal dreimal pro Spielzeit möglich. Für den Umtausch berechnen wir eine Gebühr von jeweils 4,--€ pro Tausch pro Abonnent. Mit der Umwandlung in einen Umtauschschein entfällt der Anspruch auf die abonnierten Plätze. Der Umtauschschein kann nur für eine Vorstellung derselben Produktion in der laufenden Spielzeit eingelöst werden. Für nicht besuchte oder nicht rechtzeitig umgetauschte Vorstellungen sowie für verlorengegangene oder verfallene Umtauschscheine wird kein Ersatz geleistet werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die verschiedenen Abo-Ringe, Sitzplatzkategorien sowie die Sitzplätze an Tagen mit ausschließlich freiem Verkauf haben unterschiedliche Preise. Wählt der Abonnent beim Umtausch teurere Plätz, trägt er die Mehrkosten. Eine Verrechnung oder Auszahlung bei günstigeren Plätzen erfolgt nicht. Ein Tausch des Abonnements in Weihnachts- oder Silvestervorstellungen sowie Gastspiele oder Sonderveranstaltungen ist nicht möglich. Alle Umtauschscheine verlieren am Ende der Spielzeit Ihre Gültigkeit.Ein Kartentausch bei Wahl- und Entdecker-Abos ist ausgeschlossen. 


4.4 Änderungen der Kundendaten

Änderungen der Kundendaten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung sind der Theaterkasse schriftlich, per Post oder Email mitzuteilen. Für die sich aus einer verspäteten Mitteilung eventuell ergebenden Nachteile und zusätzlichen Kosten übernimmt das Theater Paderborn - Westfälische Kammerspiele GmbH keine Haftung. Postsendungen erfolgen an die letzte bekannt gegebene Adresse. Eine Gewähr für den rechtzeitigen Zugang von Postsendungen kann nicht übernommen werden.


5. Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust


5.1 Allgemein

Die Rücknahme von Eintrittskarten gegen  Erstattung des Eintrittspreises ist grundsätzlich ausgeschlossen.


5.2 Vorstellungsänderungen und Ausfall

Bei Besetzungsänderungen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Wird eine andere Produktion gespielt als angekündigt, werden die vorher gekauften Eintrittskarten bis zum Vorstellungsbeginn gegen Erstattung des Kartenpreises zurückgenommen. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet. Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater den Umtausch gegen eine gleichwertige Eintrittskarte für einen anderen Termin nach Wahl derselben Produktion an, oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Theater unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen; anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Vorstellungsausfall infolge höherer Gewalt (Streik, Stromausfall, Naturkatastrophe u. ä.) wird kein Ersatz gewährt.Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war bzw. wenn vor der Pause abgebrochen wird. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der abgebrochenen Vorstellung dem Theater gegenüber geltend zu machen.


5.3 Kartenverlust

Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten, Gutscheinen oder Tauschbelegen ist grundsätzlich ausgeschlossen.


5.4 Spielplan und Spielplanänderung

Der gültige Spielplan mit den Anfangszeiten wird durch Aushang an der Theaterkasse und durch Veröffentlichung auf unserer Website bekannt gegeben. Die Angaben zur Besetzung sind ohne Gewähr. Sollten aus künstlerischen, technischen oder anderen Gründen Vorstellungstermine oder Plätze geändert werden, bemühen wir uns um rechtzeitige Benachrichtigung. Diese Änderungen begründen kein Rückgaberecht.

  
5.5 Freilichtvorstellung
Wird eine Vorstellung aufgrund der Wetterlage abgesagt oder unterbrochen und nicht innerhalb von 40 Minuten fortgesetzt, können die Karten an der Theaterkasse in einen anderen Vorstellungstermin der Inszenierung getauscht werden. Wird die Vorstellung bis zur offiziellen Pause gespielt, gilt sie als stattgefunden und es entstehen keine Ersatzansprüche. Findet keine Pause statt, so gilt die Vorstellung als stattgefunden, wenn sie für eine Dauer von 60 Minuten ohne Unterbrechung gespielt wurde. Die Entscheidung einer witterungsbedingten Absage kann unter Umständen erst unmittelbar vor Aufführungsbeginn getroffen werden.


6. Beginn / Einlass


Nach Beginn einer Vorstellung kann mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstlerinnen/Künstler und die anderen Gäste nicht oder erst zu einem vom Besucherservice festgelegten geeigneten Zeitpunkt ein Einlass in den Zuschauerraum erfolgen. Dies gilt auch, wenn ein Gast während einer Vorstellung den Zuschauerraum verlässt und zurückkehren möchte. Ein Anspruch auf einen Nacheinlass besteht nicht.Für Rollstuhlfahrer stehen unter Vorbehalt der Verfügbarkeit in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Der Anspruch auf einen behindertengerechten Platz besteht dann, wenn beim Kauf der Eintrittskarte angegeben wird, dass der Kunde auf einen solchen Platz angewiesen ist.


7. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen


Am Veranstaltungsort sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen strikt untersagt. Zuwiderhandlungen sind nach dem Urhebergesetz strafbar. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Theater eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat. Kunden des Theaters geben mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Ton-, Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.


8. Garderobe und Fundsachen


Das Mitnehmen von Garderobenstücken (Mänteln, Schirmen, Rucksäcken usw.) zu den Plätzen ist nicht gestattet. Ebenso dürfen Gehhilfen und ähnliche Gegenstände nur in den Zuschauerraum mitgenommen werden, wenn sichergestellt ist, dass sie bei einer Räumung nicht die Verkehrswege beeinträchtigen können. Die Garderobe kann gegen Ausgabe einer Garderobenmarke beim Besucherservice abgegeben werden. Für abhanden gekommene oder beschädigte Kleidungsstücke haftet das Theater Paderborn - Westfälische Kammerspiele GmbH nicht. Auch für den Verlust von Gegenständen im Theatergebäude wird keine Haftung übernommen. Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Besucherservice abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Besucherservice zu melden.


9. Hausrecht / Hausordnung


Die Theaterleitung oder ein beauftragter Leitungsdienst sowie der diensthabende Beamte der Feuerwehr übt in den Räumen des Theaters Paderborn - Westfälische Kammerspiele GmbH das Hausrecht aus. Personen können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Anwesende belästigen. Ferner kann der Zutritt verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass die Person die Vorstellung stören oder andere Gäste belästigen wird und/oder wenn bereits früher gegen die Hausordnung und/oder die AGB verstoßen wurde. Das Theater kann diese Personen von der Vorstellung ausschließen oder gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Differenzbetrag erhoben oder der Kunde von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z.B. Handys, elektronische Uhren) sind auszuschalten. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände (Taschen, Rucksäcke, Kindersitze u.a.) in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Die Mitnahme von Tieren in das Theater ist nicht gestattet. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt. Ebenso ist der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum grundsätzlich nicht gestattet. Das in gesamten Haus geltende Rauchverbot ist einzuhalten.Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen alle Anwesenden das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Die Anweisungen des Hauspersonals sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen. 


10. Haftung / Schadensersatz


Das Theater Paderborn - Westfälische Kammerspiele GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater Paderborn, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.


11. Datenschutz


Das Theater Paderborn - Westfälische Kammerspiele GmbH ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten der Kunden für Zwecke der Aufgabenwahrnehmung des Theaters, d.h. für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses und der Abwicklung der Kommunikation mit dem Kunden, im Sinne des Landesdatenschutzgesetzes NRW zu bearbeiten, zu speichern und zu nutzen.

 

12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand, Salvatorische Klausel


Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen dem Theater Paderborn -Westfälische Kammerspiele GmbH und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Paderborn. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.Das Theater Paderborn - Westfälische Kammerspiele GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen. 


13. Inkrafttreten 


Diese AGB treten zum 01.08.2019 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.