im Theatertreff
Was, wenn extreme Kräfte die demokratische Grundordnung gefährden? Und ab wann kann man überhaupt ernsthaft von einer solchen Gefahr sprechen? Was, wenn aktiver Protest nicht mehr ausreicht? In der Geschichte der Bundesrepublik wurde bislang erst zwei Mal ein Parteiverbot ausgesprochen: 1952 gegenüber der Sozialistischen Reichspartei (SRP) und 1956 gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Ein 2001 angestrengtes Verbotsverfahren gegen die NPD wurde 2003 zunächst aus verfahrensrechtlichen Gründen eingestellt. Ein erneuter Anlauf scheiterte 2017, da keine konkreten Hinweise darauf vorlagen, dass sie ihre politischen Ziele tatsächlich durchsetzen könnte – obgleich die Absicht der Partei auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung festgestellt wurde.
Der Jurist und ehemalige Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main und am Landesverfassungsgericht Dr. Georg D. Falk erläutert die juristischen Grundlagen und Begründungen eines Parteiverbotsverfahrens und stellt gleichzeitig den Gewinn für die demokratische Gesellschaft zur Debatte.