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Wehrhaft oder weltfremd? 

Sind Parteiverbotsverfahren 

das letzte Mittel?


DemokratieKultur Spezial

im Theatertreff


Was, wenn extreme Kräfte die demokratische Grundordnung gefährden? Und ab wann kann man überhaupt ernsthaft von einer solchen Gefahr sprechen? Was, wenn aktiver Protest nicht mehr ausreicht? In der Geschichte der Bundesrepublik wurde bislang erst zwei Mal ein Parteiverbot ausgesprochen: 1952 gegenüber der Sozialistischen Reichspartei (SRP) und 1956 gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Ein 2001 angestrengtes Verbotsverfahren gegen die NPD wurde 2003 zunächst aus verfahrensrechtlichen Gründen eingestellt. Ein erneuter Anlauf scheiterte 2017, da keine konkreten Hinweise darauf vorlagen, dass sie ihre politischen Ziele tatsächlich durchsetzen könnte – obgleich die Absicht der Partei auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung festgestellt wurde.


Der Jurist und ehemalige Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main und am Landesverfassungsgericht Dr. Georg D. Falk erläutert die juristischen Grundlagen und Begründungen eines  Parteiverbotsverfahrens und stellt gleichzeitig den Gewinn für die demokratische Gesellschaft zur Debatte.

Infos zur Reihe DemokratieKultur

Mit der Spielzeit 2025/2026 planen wir nach dem gleichen

Bauprinzip (Künstlerischer Beitrag + Expert*innengespräch +

Interaktion) die Reihe „DemokratieKultur“, die sich mit zentralen

gesellschaftspolitischen Fragen unseres Miteinanders beschäftigt.

Was sind die Grundlagen der Rechtsstaatlichkeit in

Deutschland? Welchen Sinn hat die vielverschriene Bürokratie?

Wie ermächtigt man marginalisierte Gruppen mit demokratischen

Mitteln? Ist unser Wahlsystem das beste der Welt?

Diesen und anderen Fragen gehen wir hier auf unterhaltsame

Weise nach – denn ohne Demokrat*innen gibt es keine Demokratie.

Tickets & Termine:


22.04.